Schadensermittlung / Gutachtenerstellung

zur Vermeidung von Bauschäden

Baubegleitung und Baubetreuung

zur Klärung von Bauschäden

Schadensermittlung / Gutachtenerstellung

zur Beratung vor Baubeginn

Neubau- und Sanierungsberatung

zur Beratung am Baubestand

Objektbegehung und Käuferberatung

Schadensermittlung / Gutachtenerstellung

  • Hält er oder fällt er, der Deckenputz? Und wenn er fällt, wer ist Schuld daran?
  • Ist der Riss in der Betonwand normal? Oder bricht die Wand ein?
  • Ist die Kellerwand feucht und wenn ja warum?
    Dringt Wasser oder Feuchtigkeit von außen ein oder sind die
    raumklimatischen Verhältnisse Schuld?
    Ist das Schimmel oder Salz auf der Wand? Was kann ich dagegen tun?
    Entsprechen die neue Kelleraußenwandabdichtung und die
    Dränung den anerkannten Regeln der Technik?
    Der Handwerker sagt, er hätte das immer so gemacht.
  • Muss ich die Risse und Unebenheiten im Wandputz hinnehmen, sind die
    Unebenheiten in der Fußbodenverfliesung im Toleranzbereich?
  • Warum zieht es in meinem neuen Haus aus den Steckdosen und wer ist verant-
    wortlich dafür? Der Maurer, der Elektriker, der Trockenbauer oder der Architekt?
  • Warum bildet sich an meiner Schlafzimmerwand Schimmel?
    Muss der Vermieter das Haus dämmen oder heize ich doch falsch?

Probleme, die Hauseigentümer und Vermieter immer wieder zu lösen haben. Fragen, die immer wieder zwischen Bauherren, Immobilienkäufern und Mietern sowie den Handwerkern, Bauträgern und Vermietern zu Streitigkeiten und letztendlich zu Gerichtsverfahren führen.

Somit ergibt sich auf Grund der fehlenden eigenen Sachkunde oder bei Zweifeln an der Objektivität bei den Frage stellern der Bedarf nach Informationen über den tatsächlichen Sachverhalt. Dazu untersucht der unparteiische Sachverständige durch Besichtigen, Öffnen und Messen das Objekt, dokumentiert und beurteilt in Protokollen, Tabellen, Fotos und textlichen Erläuterungen den tatsächlichen Zustand im Rahmen der gestellten Fragen und erstellt in begründeter Darstellungein für Dritte nachvollziehbares Gutachten. Darin sind die technischen Ursachen die Schlussfolgerungen zu den technischen Verantwortlichkeiten für den Mangel oder Schadendargestellt und die notwendigen Nacherfüllungs- oder Instandsetzungsarbeiten festgelegt.

Somit wird das privat in Auftrag gegebene Gutachten zur Entscheidungsgrundlage für den Auftraggeber ob ein Rechtsstreit angebracht ist oder er wird die Grundlage für eine zu planende Instandsetzung. Als vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten ist es Entscheidungshilfe für den Richter.

Kosten:

135,- € pro Stunde Zeitaufwand, zzgl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer

  • An- und Abfahrtszeiten zu Ortsterminen werden als Leistungsstunden abgerechnet.
  • Für jeden Auftrag werden Vor- und Nachbearbeitungszeiten für das Anlegen des Vorgangs, für die Rechnungslegung und für das Abschließen des Vorgangs nach Aufwand berechnet.

„Wer billig baut, baut teuer!“

Kontakt aufnehmen

Es ist ausdrücklich untersagt, mich zu Werbezwecken zu kontaktieren bzw. Werbung an meine Postanschrift oder E-Mail-Adresse zu senden. Bei Zuwiderhandlung sind rechtliche Schritte vorbehalten. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ich Fragen, die in keinerlei Zusammenhang mit einem Auftrag stehen, nicht beantworten kann.

Eine kostenlose Beratung wäre gegenüber Auftraggebern und Bauherren unfair, da diese einen solchen Service indirekt bezahlen müssten.

Datenschutz

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Anschrift: Thomas Mages Dipl.-Bauing. (TU), Riedgrasweg 13, 30657 Hannover

Telefon 0511-57 30 86 & Telefax 0511-760 23 78

E-Mail: THOMA-GE-S@htp-tel.de und E-Mail: BAU-SV@thoma-ge-s.de